Domain-Registrar-Konto Nach Dem Tod
Ein Domain-Registrar-Konto nach dem Tod wirkt unscheinbar, kann aber eine Website, geschäftliche E-Mail oder ein Familienarchiv am Leben halten. Wenn die Verlängerung scheitert, können Website und Mail ausfallen, bevor der Nachlass überhaupt sortiert ist.
Darum steht zuerst die Verlängerung im Mittelpunkt. ICANN erklärt, dass Registranten Rechte zur Nutzung, Verlängerung, Wiederherstellung und Übertragung haben. ICANN sagt aber auch, dass es Domains nicht selbst übertragen oder zurückgeben kann. Praktisch muss der Nachlass also den Registrar kontaktieren.
Der Nachlassverwalter sollte Registrar, Ablaufdatum, Auto-Renewal, Zahlungsmittel, Konto-E-Mail, DNS-Anbieter, Webhost und E-Mail-Anbieter erfassen. Eine alte Kreditkarte oder ein unzugängliches Postfach darf nicht der einzige Schutz sein.
Passwortweitergabe ist kein vollständiger Plan. Zwei-Faktor-Authentifizierung, Wiederherstellungs-E-Mail und Anbieterregeln können den Zugriff blockieren. GoDaddy beschreibt zum Beispiel einen Prozess mit Antrag, rechtlichen Unterlagen, Sterbeurkunde und Ausweis.
Transfers brauchen eigene Voraussetzungen. Namecheap beschreibt, dass eine Domain transferfähig, entsperrt und mit einem Auth Code versehen sein muss. Wenn das Konto gesperrt oder unzugänglich ist, muss zuerst der rechtmäßige Zugang geklärt werden.
DNS darf nicht nebenbei geändert werden. MX-, TXT-, A-, CNAME- und DNSSEC-Einträge können E-Mail, Website, Zahlungsdienste, Zertifikate und Kontowiederherstellung beeinflussen. Vor Transfers sollten diese Daten gesichert werden.
Die beste Vorsorge ist nüchtern: kritische Domains in stabilen Konten, mehrere Administratoren für Unternehmen, sichere Notfallanweisungen und externe Verlängerungserinnerungen. So bleibt der Name erreichbar, während die Familie rechtliche Fragen klärt.
