Patientenportal nach dem Tod
Ein Patientenportal nach dem Tod kann Befunde, Medikamente, Rechnungen, Versicherungsdaten und Nachrichten mit Ärzten enthalten. Diese Daten sind besonders privat. Familien sollten deshalb nicht einfach Passwörter nutzen, sondern mit Vollmacht, Nachlassunterlagen und den offiziellen Stellen des Anbieters arbeiten.
Was vorbereitet werden sollte
Listen Sie Ärzte, Kliniken, Apotheken, Versicherer, Portalnamen, Vertreterzugänge, Patientenverfügungen und Datenschutzwünsche auf. HHS beschreibt, dass geschützte Gesundheitsinformationen Verstorbener 50 Jahre lang geschützt bleiben und dass persönliche Vertreter bestimmte Rechte ausüben können.
Vorgehen
Sammeln Sie Sterbeurkunde, Nachlassdokumente, Rechnungen und Versicherungsbescheide. Kontaktieren Sie die Abteilung für medizinische Unterlagen und beantragen Sie nur die notwendigen Aufzeichnungen.
