Webhosting-Konto Nach Dem Tod
Ein Webhosting-Konto nach dem Tod kann eine Website, einen Shop, ein Portfolio oder ein Familienarchiv online halten. Von außen wirkt die Website einfach, intern hängen oft Hosting, Domain, DNS, E-Mail, Zertifikate, Backups und Zahlungen daran.
Deshalb sollte die Familie nicht mit Passwortsuche beginnen. Erst müssen Zahlung, Domain, DNS und rechtliche Befugnis geklärt werden.
Squarespace zeigt die Grenze gut: Angehörige oder Nachlassverwalter können Abrechnungszugriff beantragen, um die Website bezahlt zu halten oder zu kündigen. Voller Adminzugriff und Bearbeitung werden laut Squarespace nicht gewährt.
WordPress.com verlangt bei verstorbenen Website-Eigentümern Angaben zum Konto, URL, gewünschte Aktion und Nachweise. GoDaddy verlangt für Kontozugang nach dem Tod rechtliche Dokumente, Sterbeurkunde und Ausweis.
Transfers sind einfacher, wenn der Eigentümer noch handeln kann. Wix, Shopify und WordPress.com dokumentieren Eigentümerübertragungen an andere Konten. Für Unternehmen sollte das kein Notfallprozess sein, sondern Teil der normalen Betriebsplanung.
DNS darf nicht blind geändert werden. MX-, TXT-, A-, CNAME-, DKIM- und DMARC-Einträge können E-Mail, Website, Zertifikate und Kontowiederherstellung beeinflussen. Vor Kündigung oder Transfer sollten Inhalte und DNS gesichert werden.
Ein guter Plan nennt Host, Konto-E-Mail, Domain, DNS, Zahlungsmittel, Admins, Backups, technischen Kontakt und Ziel: online halten, übertragen, archivieren, privat stellen oder schließen.
